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Aktuelles

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Suhler Mietspiegel aktualisiert

Zum 01.01.2024 ist der neue Suhler Mietspiegel in Kraft getreten!

Die Stadt Suhl hat als einzige Stadt in Südthüringen und einige der wenigen Städten in Thüringen überhaupt seit 1997 einen Mietspiegel.
Das ist deshalb besonders, da es keinerlei gesetzliche Verpflichtung gibt, einen solchen für eine Stadt unter 50.000 Einwohnern zu erstellen. Dennoch setzen sich Mieter- und Vermietervertreter regelmäßig zusammen, um einen Mietspiegel zu erarbeiten. Nach ihrer Überzeugung hilft ein Mietspiegel beiden Seiten enorm, die ortsübliche Miete festzustellen und damit Streitigkeiten zu verhindern. Nach Angabe von Herrn Seidler vom Mieterbund hat es schon lange keine gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Miethöhe mehr in Suhl gegben.

In den aktuellen Mietspiegel sind Daten von 7.358 Wohnungen eingegangen, deren Mieten in den letzten 6 Jahren angepasst oder bei Neuvermietung vereinbart wurden. Damit sind über die Hälfte der Suhler Mietwohnungen von großen Wohnungsunternehmen, kleineren Wohnungsgesellschaften und Kleinvermietern erfasst und damit ein repräsentativer Querschnitt abgebildet.

Die Suhler Mieten sind seit 2022 um durchschnittlich 20 Cent/qm oder 3,5% gestiegen, was deutlich unter der Inflationsrate von fast 13 % liegt.

Den Suhler Mietspiegel können Sie auf unserer Website hier einsehen. 

Ordentliche Vertreterversammlung 2023

Ankündigung Ordentliche Vertreterversammlung 2023

Die Ordentliche Vertreterversammlung ist das jährlich wichtigste Ereignis im Terminkalender unserer Genossenschaft. 

Aufsichtsrat und Vorstand der AWG „Rennsteig“ eG haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 28. April 2023 beschlossen, die diesjährige Ordentliche Vertreterversammlung unserer Genossenschaft für Mittwoch, den 21. Juni 2023 in die Geschäftsstelle der Genossenschaft einzuberufen.

Folgende Tagesordnung ist hierfür vorgeschlagen:

Tagesordnung
01. Begrüßung
02. Abstimmung über die Geschäftsordnung
03. Abstimmung über die Zulassung der Teilnahme der Gäste
04. Geschäftsbericht des Vorstandes zum Geschäftsjahr 2022
05. Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2022
06. Information zu den Prüfungsergebnissen zum Jahresabschluss 2022 des vtw Verband Thüringer 
      Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
07. Bericht zur Erarbeitung der Neufassung der Satzung 2023
08. Diskussion zu den Berichten und Vorlagen
09. Beschlussfassung über die Beschlussvorlagen
10. Wahl des Aufsichtsrates
11. Schlusswort

Schwerpunkte der Beschlussfassung unter TOP 9 sind die Feststellung des Jahresabschlusses 2022, die Entscheidungen zur Gewinnverwendung und zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 2 % sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022. Zudem steht nach acht Jahren auch die Beschlussfassung über eine Neufassung der Satzung der Genossenschaft an, die insbesondere die Erfahrungen zur Durchführung von Versammlungen unter den Bedingungen einer Pandemie berücksichtigt. Hierzu hatte eine Arbeitsgruppe aus Vertretern, Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern über mehrere Monate hinweg mit Unterstützung von Mustersatzungen des Bundesverbandes intensiv an einem Entwurf für die neue Satzung gearbeitet, über den die Vertreter nun beraten und abstimmen sollen.

Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung der Vertreterversammlung sind so rechtzeitig zu stellen, dass eine Zustellung an die Vertreter mindestens eine Woche vor der Vertreterversammlung möglich ist.

Wahl des Aufsichtsrates

Zur Vertreterversammlung scheiden von insgesamt sechs Aufsichtsratsmitgliedern nach der Amtsdauer von drei Jahren turnusmäßig zwei Mitglieder aus. Hierbei handelt es sich um Herrn Harald König und Herrn Thomas Letsch.

Herr Harald König und Herr Thomas Letsch, die beide Mitglied des derzeitigen Aufsichtsrates sind, haben ihre Bereitschaft zu einer erneuten Kandidatur erklärt.

Jedes Mitglied unserer Genossenschaft kann den Vertretern oder dem Aufsichtsrat weitere Vorschläge für Kandidaten zur Wahl zum Aufsichtsrat unterbreiten. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, in der dieser seine Bereitschaft zur Kandidatur und im Falle seiner Wahl die Annahme derselben erklärt. Die vorgeschlagene Person soll die im Anforderungsprofil für ein Aufsichtsratsmitglied genannten Kriterien erfüllen. Dies sind nachzulesen unter https://www.awg-rennsteig.de/Ueber-Ihre-AWG/Organe/index.htm im Menüpunkt „Aufsichtsrat“.

 

 
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