Das Genossenschaftsgesetz gebietet als eines der prägendsten Grundsätze des Genossen-schaftswesens die Gleichbehandlung der Mitglieder.
Die Gleichbehandlung in der Miete für Wohnraum (oder Nutzungsgebühr, wie das bei uns richtig heißt) ist ein schwieriges Feld, da hier sehr unterschiedliche Auffassungen bestehen und unterschiedlichste Kriterien einwirken. Deshalb gibt es hier auch keine absolute, sondern nur eine relative Gleichbehandlung. Dennoch sieht auch hier das Genossenschaftsgesetz die Berechnung des Nutzungsentgeldes nach objektivierbaren Kriterien ermittelter Wohnwerte (Wohnwertmiete) vor.
Unsere Genossenschaft hat in einem fast 2-jährigen demokratischen Prozess unter Betei-ligung von Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand ein bislang einmaliges System zur Bestimmung von Wohnwert und hiermit korrospondierender Nutzungsgebühr entwickelt und seit 2008 eingeführt.
In drei Dimensionen, 18 Kategorien und mit über 50 verschiedenen Merkmalen von Wohnstandort, Objekt und Wohnung wird mathematisch genau und ohne Interpretationsmöglichkeiten der Wohn-wert aller Wohnungen der Genossenschaft ermittelt. Die sich hieraus ergebenden Mietpreise sind in die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) eingepasst und sichern, dass unsere Mitglieder zu fairen Preisen gut und sicher wohnen.
Das System unserer WohnWertMiete können Sie in der anliegenden Broschüre WohnWertMiete studieren. Für Auskünfte steht Ihnen unser Vorstand gern zur Verfügung.
