Genossenschaften sind besondere Unternehmensformen.
Ihre Mitglieder sind zugleich Eigentümer und Nutznieser der Leistungen ihrer Genossenschaft.
Wohnungsgenossenschaften stellen neben dem Wohneigentum und dem Wohnen zur Miete die dritte Säule der Wohnungsversorgung dar. Dabei vereinen sie die Sicherheit des Eigentums mit der Flexibilität des Mietwohnens und sind damit die ideale Wohnform.
Genossenschaften funktionieren seit über 150 Jahren nach den Prinzipien Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstentscheidung und Selbstverantwortung.
Diese Stabilität erreichen die Genossenschaften durch Ihre selbstgewählten Organe Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand und durch die genossenschaftliche Pflichtprüfung, die neben Jahresabschluss und Lagebericht auch die Tätigkeit der genannten Organe der Genossenschaft prüft.
