Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern und wird
durch den Aufsichtsrat auf die Dauer von höchstens
5 Jahren bestellt. Er leitet die Genossenschaft und
vertritt die Genossenschaft nach außen.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die Angele-
genheiten der Genossenschaft zu berichten und in
den Sitzungen des Aufsichtsrates, zu denen er ein-
geladen wird, Auskunft zu erteilen. Gegenüber der
Vertreterversammlung hat der Vorstand den Jahres-
abschluss und den Lagebericht mit den Bemerku-
ngen des Aufsichtsrates vorzulegen.